
In einem Versuch, die Gesetzgebung im Bereich Online-Gaming innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen, hat die Kommission eine Liste von Vorschlägen erstellt und alle Mitgliedstaaten dazu eingeladen, diesen zu folgen.
Sie sind das Ergebnis des Aktionsplans „Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel“, der im Herbst 2012 ausgearbeitet wurde. Die Liste könnte als Vorlage für eine allgemeine Gesetzgebung dienen.
Ein Hauptaugenmerk des Papiers liegt auf dem Verbraucherschutz.
Nach einer Untersuchung schätzt die Kommission die Zahl der Online-Spieler auf sieben Millionen, von denen 45% in der EU wohnhaft sind.
Bis zu 0,8% der Spieler sollen suchtkrank sein, und bis zu 2,2% zeigen Anzeichen problematischen Spielverhaltens.
Die Empfehlung der Kommission:
Wir geben hier Auszüge wieder.
- Webseiten, die Glücksspiel anbieten, müssen über die damit verbundenen Risiken informieren.
- Minderjährigen muss es unmöglich gemacht werden, an jedweder Form von Glücksspiel teilzunehmen. Werbung und Reklame darf nur in Bereichen erfolgen, die ausschließlich Volljährigen zugänglich sind.
- Um einen Account zu eröffnen, muss der Verbraucher während des Registrierungsvorgangs detaillierte Angaben zur Person machen, damit der Anbieter die Identität des Teilnehmers verifizieren und dessen Spielverhalten nachvollziehen kann.
- Dem Spieler müssen Möglichkeiten offen stehen, gegen Probleme vorzugehen, die im Umgang mit Glücksspiel entstehen können. Dazu gehören Begrenzungen der Spielzeit, Gewinn- bzw. Verlustwarnungen für die aktuelle Session sowie der Selbstausschluss.
- Der Kundendienst muss für alle Spieler ständig erreichbar sein.
- Die Angestellten eines Anbieters müssen ordentlich geschult werden und über die Risiken von Glücksspiel informieren. Dazu gehören auch der direkte Kontakt mit den Spielern sowie die Sicherstellung, dass diese um die Risiken wissen.
Den volltändsigen Text des Dokuments (deutsche Fassung) finden Sie hier.
Hört sich irgendwie bekannt an?
Falls Sie einen Online-Account besitzen, ist Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, dass so ziemlich alles, was in den obigen Richtlinien steht, von den Anbietern schon längst umgesetzt worden ist, vielleicht mal abgesehen von der omnipräsenten Werbung.
Man darf dabei jedoch nicht vergessen, dass es sich hier um eine Reihe von Gesetzesvorschlägen handelt und nicht um die AGB eines Unternehmens.
Daher ist dieses Dokument als Basis für eine EU-weite, einheitliche Online-Gesetzgebung zu sehen. Sollten alle EU-Mitglieder sie umsetzen, könnte der Spielemarkt für alle Interessenten geöffnet werden.
Getrennte Spielerpools würden der Vergangenheit angehören, und alle spielen glücklich und zufrieden bis an ihr Lebensende.
Natürlich gibt es da einen kleinen Haken.
Die EU-Kommission ist zwar die einflussreichste Institution der Europäischen Union, kann sich aber nicht in nationale Gesetzgebung eimischen.
Deswegen sind auch all die Punkte oben nichts weiter als Vorschläge. Es obliegt den Regierungen der Länder, sie umzusetzen.
Leider hat die nähere Vergangenheit gezeigt, dass die 28 Mitgliedsstaaten der EU nicht besonders bestrebt sind, den Richtlinien der Kommission zu folgen.
Laut einer kürzlich durchgeführten Studie des Europäischen Parlaments werden nur 18% der Kommissionsvorschläge von den EU-Staaten umgesetzt.
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